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Ex-Nationaltorhüter vor Amtsgericht München

Nach Strafbefehl wegen Alkohol am Steuer: Jens Lehmann attackiert Polizei

  • Aktualisiert: 04.02.2025
  • 17:30 Uhr
  • Alex Frieling

Jens Lehmann muss sich vor dem Amtsgericht München wegen Trunkenheit am Steuer verantworten. Jetzt meldet sich der 55-Jährige erstmals selbst zu Wort und beklagt sich über das Verhalten der Polizei.

Jens Lehmann muss sich laut einem Bericht der "Bild"-Zeitung vor dem Amtsgericht München wegen "Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr" verantworten.

Der gebürtige Essener war am 23. September 2024 wegen "auffälligen Fahrverhaltens" ins Visier der Polizei München geraten.

Zuvor soll der 55-Jährige laut Zeugen auf dem Oktoberfest mehrere Maß Bier getrunken und anschließend noch Auto gefahren sein.

Dem Bericht zufolge habe die Staatsanwaltschaft München einen Strafbefehl über 80 Tagessätze beantragt.

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Das Wichtigste in Kürze

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Strafbefehl: Lehmann meldet sich zu Wort

Auf "X" (ehemals Twitter) meldete sich der ehemalige Nationaltorwart jetzt persönlich zu Wort.

Aus gegebenem Anlass wolle er "die Wahrheit" erzählen. Demnach sei es ein Fehler gewesen, "mit 0,7 Promille alkoholisiert Auto zu fahren", gestand er ein. "Die Strafe dafür ist ein Monat Führerscheinentzug und eine Geldstrafe in Höhe von 528 Euro, die ich akzeptiere."

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Nicht aktzeptieren werde er jedoch, dass die bayerische Justiz seine Ordnungswidrigkeit "noch in derselben Nacht" an die "Bild"-Zeitung weitergegeben habe.

Lehmann sieht darin wiederholt seine Persönlichkeitsrechte verletzt. "Die bayerische Justiz kommuniziert bundesweit einen gegen mich erlassenen Strafbefehl, bevor ich auch nur die Chance habe, über einen Einspruch nachzudenken und tritt somit wiederholt mein Persönlichkeitsrecht mit Füßen."

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Jens Lehmann: Strafe in Höhe von 171.000 Euro droht

Laut "Bild" bezog das Gericht auf Antrag der Anklagebehörde Lehmanns Verurteilung aufgrund der Kettensägen-Attacke auf das Haus seines Nachbarn am Starnberger See in die Gesamtstrafe mit ein.

Im genannten Verfahren wurde das Strafmaß in zweiter Instanz von 420.000 auf 135.000 Euro reduziert. Somit ergab sich nun eine Gesamtstrafe von 190 Tagessätzen. Der Tagessatz soll bei 900 Euro liegen.

Insgesamt müsste Lehmann nun eine Strafe in Höhe von 171.000 Euro zahlen, wenngleich der Strafbefehl noch nicht rechtskräftig sei. Der 55-Jährge hat dagegen Einspruch eingelegt, wodurch es erneut zum Prozess kommen wird.

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