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Michael Schumacher und die "Yellow Press": Mega-Strafe nach Interview-Eklat

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<strong>Michael Schumacher und der Kampf gegen die "Yellow Press"</strong><br>
                Seit seinem Skiunfall im Dezember 2013 wartet die Welt auf Nachrichten zum Gesundheitszustand von Michael Schumacher. Doch seine Familie gibt wenig preis, was immer wieder zu fragwürdigen Medienberichten führt. Den Gipfel dieser Entwicklung erklomm das Boulevard-Magazin "Die Aktuelle" vor einem Jahr, als ein vorgetäuschtes Interview mit dem siebenmaligen Formel-1-Weltmeister abgedruckt wurde.&nbsp;
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Michael Schumacher und der Kampf gegen die "Yellow Press"
Seit seinem Skiunfall im Dezember 2013 wartet die Welt auf Nachrichten zum Gesundheitszustand von Michael Schumacher. Doch seine Familie gibt wenig preis, was immer wieder zu fragwürdigen Medienberichten führt. Den Gipfel dieser Entwicklung erklomm das Boulevard-Magazin "Die Aktuelle" vor einem Jahr, als ein vorgetäuschtes Interview mit dem siebenmaligen Formel-1-Weltmeister abgedruckt wurde. 

<strong>Michael Schumacher und der Kampf gegen die "Yellow Press"</strong><br>In Wahrheit kamen die Antworten von einer Künstlichen Intelligenz. Die Sache kam vor Gericht, die Strafe steht nun fest. Es ist nicht der erste Fall, in dem sich Schumachers Umfeld gegen Medienberichte wehrt. <strong><em>ran</em></strong> blickt auf die Chronologie der Auseinandersetzungen zwischen Schumacher sowie seiner Familie und den Klatschmedien.
© 2011 Getty Images

Michael Schumacher und der Kampf gegen die "Yellow Press"
In Wahrheit kamen die Antworten von einer Künstlichen Intelligenz. Die Sache kam vor Gericht, die Strafe steht nun fest. Es ist nicht der erste Fall, in dem sich Schumachers Umfeld gegen Medienberichte wehrt. ran blickt auf die Chronologie der Auseinandersetzungen zwischen Schumacher sowie seiner Familie und den Klatschmedien.

<strong>Als Pfarrer verkleideter Journalist will ins Krankenzimmer</strong><br>
                Schon unmittelbar nach Schumachers folgenschwerem Unfall war das Medieninteresse riesig. Am Universitätsklinikum in Grenoble, wo der Rekordweltmeister nach seinem Unfall behandelt wurde, versammelten sich nicht nur Fans, sondern auch unzählige Kamerateams und Vertreter der schreibenden Zunft.&nbsp;
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Als Pfarrer verkleideter Journalist will ins Krankenzimmer
Schon unmittelbar nach Schumachers folgenschwerem Unfall war das Medieninteresse riesig. Am Universitätsklinikum in Grenoble, wo der Rekordweltmeister nach seinem Unfall behandelt wurde, versammelten sich nicht nur Fans, sondern auch unzählige Kamerateams und Vertreter der schreibenden Zunft. 

<strong>Als Pfarrer verkleideter Journalist will ins Krankenzimmer</strong><br>Einer der Journalisten versuchte auf besonders perfide Art und Weise an Informationen zu gelangen. Er verkleidete sich als Priester und versuchte so, sich Zugang zu Schumachers Zimmer zu verschaffen. Ein anderer gab sich sogar als Vater der Formel-1-Ikone aus. "In meinen Augen ist das abscheulich", sagte seine Managerin Sabine Kehm damals.
© 2010 Getty Images

Als Pfarrer verkleideter Journalist will ins Krankenzimmer
Einer der Journalisten versuchte auf besonders perfide Art und Weise an Informationen zu gelangen. Er verkleidete sich als Priester und versuchte so, sich Zugang zu Schumachers Zimmer zu verschaffen. Ein anderer gab sich sogar als Vater der Formel-1-Ikone aus. "In meinen Augen ist das abscheulich", sagte seine Managerin Sabine Kehm damals.

<strong>Jagd nach den ersten Fotos</strong><br>
                In dieser ersten Zeit gab es zwischen den Paparazzi ein regelrechtes Wettrennen um das erste Foto von Schumacher. Allerdings konnte aufgrund der strengen Sicherheitsmaßnahmen in Grenoble kein Bild des Kerpeners gemacht werden. Bis heute existieren keine Aufnahmen von Schumacher nach jenem Tag in den französischen Alpen.
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Jagd nach den ersten Fotos
In dieser ersten Zeit gab es zwischen den Paparazzi ein regelrechtes Wettrennen um das erste Foto von Schumacher. Allerdings konnte aufgrund der strengen Sicherheitsmaßnahmen in Grenoble kein Bild des Kerpeners gemacht werden. Bis heute existieren keine Aufnahmen von Schumacher nach jenem Tag in den französischen Alpen.

<strong>"Bunte" behauptet, Schumi könne laufen - und wird zu Geldstrafe verurteilt</strong><br>
                Hoffnung machte den zahlreichen "Schumi"-Fans ein Bericht der Zeitschrift "Bunte" im Dezember 2015, fast auf den Tag zwei Jahre nach dem Unfall. In diesem behauptete das Blatt, Schumacher könne wieder gehen. "Es ist mehr als ein Weihnachtswunder", hieß es dort. Doch Managerin Kehm musste die traurige Nachricht verkünden, dass dieser Bericht nicht stimmte.&nbsp;
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"Bunte" behauptet, Schumi könne laufen - und wird zu Geldstrafe verurteilt
Hoffnung machte den zahlreichen "Schumi"-Fans ein Bericht der Zeitschrift "Bunte" im Dezember 2015, fast auf den Tag zwei Jahre nach dem Unfall. In diesem behauptete das Blatt, Schumacher könne wieder gehen. "Es ist mehr als ein Weihnachtswunder", hieß es dort. Doch Managerin Kehm musste die traurige Nachricht verkünden, dass dieser Bericht nicht stimmte. 

<strong>"Bunte" behauptet, Schumi könne laufen - und wird zu Geldstrafe verurteilt</strong><br>"Leider werden wir durch einen aktuellen Pressebericht zu der Klarstellung gezwungen, dass die Behauptung, Michael könne wieder gehen, nicht den Tatsachen entspricht. Solche Spekulationen sind unverantwortlich, denn angesichts der Schwere seiner Verletzungen ist für Michael der Schutz seiner Privatsphäre sehr wichtig. Leider führen sie außerdem dazu, dass viele Menschen, die ehrlich Anteil nehmen, sich falsche Hoffnungen machen", sagte sie der "Bild". Die Familie Schumacher verklagte die "Bunte" und bekam Recht: Das Magazin musste eine Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro zahlen.
© 2008 Getty Images

"Bunte" behauptet, Schumi könne laufen - und wird zu Geldstrafe verurteilt
"Leider werden wir durch einen aktuellen Pressebericht zu der Klarstellung gezwungen, dass die Behauptung, Michael könne wieder gehen, nicht den Tatsachen entspricht. Solche Spekulationen sind unverantwortlich, denn angesichts der Schwere seiner Verletzungen ist für Michael der Schutz seiner Privatsphäre sehr wichtig. Leider führen sie außerdem dazu, dass viele Menschen, die ehrlich Anteil nehmen, sich falsche Hoffnungen machen", sagte sie der "Bild". Die Familie Schumacher verklagte die "Bunte" und bekam Recht: Das Magazin musste eine Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro zahlen.

<strong>Haug bestätigt "Drohnen-Angriffe" und "Paparazzi-Belagerungen"</strong><br>
                Ein gutes Jahr später gab Schumachers enger Freund Norbert Haug, der lange Jahre Motorsport-Chef von Mercedes war, erschütternde Einblicke, wie Paparazzi der Familie das Leben teilweise zur Hölle machten. "Bei Schumachers gibt es Drohnen-Angriffe und Paparazzi-Belagerungen", sagte Haug damals und kritisierte das generelle Medieninteresse: "Ich denke, dass Michael allerbestens versorgt wird. Aber man sollte mit der ständigen Nachfragerei aufhören."
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Haug bestätigt "Drohnen-Angriffe" und "Paparazzi-Belagerungen"
Ein gutes Jahr später gab Schumachers enger Freund Norbert Haug, der lange Jahre Motorsport-Chef von Mercedes war, erschütternde Einblicke, wie Paparazzi der Familie das Leben teilweise zur Hölle machten. "Bei Schumachers gibt es Drohnen-Angriffe und Paparazzi-Belagerungen", sagte Haug damals und kritisierte das generelle Medieninteresse: "Ich denke, dass Michael allerbestens versorgt wird. Aber man sollte mit der ständigen Nachfragerei aufhören."

<strong>Für eine Million Euro: Unbekannter bietet privates Foto an</strong><br>
                Im Dezember 2016, nun knapp drei Jahre nach dem verheerenden Unfall, tauchte dann eine Nachricht auf, die für die Familie wie ein Schock sein musste. Ein Unbekannter bot mehreren Verlagen heimlich aufgenommene Bilder vom Schweizer Anwesen des Rennidols zum Kauf an - für angeblich eine Million Euro.&nbsp;
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Für eine Million Euro: Unbekannter bietet privates Foto an
Im Dezember 2016, nun knapp drei Jahre nach dem verheerenden Unfall, tauchte dann eine Nachricht auf, die für die Familie wie ein Schock sein musste. Ein Unbekannter bot mehreren Verlagen heimlich aufgenommene Bilder vom Schweizer Anwesen des Rennidols zum Kauf an - für angeblich eine Million Euro. 

<strong>Für eine Million Euro: Unbekannter bietet privates Foto an</strong><br>Die Bilder, so hieß es, sollen so persönlich gewesen sein, dass nur ein enger Vertrauter diese geschossen haben konnte. Die Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen wegen einer "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches" gegen Unbekannt ein, musste diese aber ergebnislos einstellen.
© Cordon Press/Diario AS

Für eine Million Euro: Unbekannter bietet privates Foto an
Die Bilder, so hieß es, sollen so persönlich gewesen sein, dass nur ein enger Vertrauter diese geschossen haben konnte. Die Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen wegen einer "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches" gegen Unbekannt ein, musste diese aber ergebnislos einstellen.

<strong>Berichterstattung über Besuch von Erzbischof sorgt für juristischen Streit</strong><br>
                Im November 2018 machte Erzbischof Georg Gänswein gegenüber "Bunte" und "Bild" Details zu einem Besuch bei Schumacher publik. Die von der Bauer Media Group betriebenen Online-Portale "maennersache.de" sowie "intouch.wunderweib.de" zitierten dabei auch Aussagen wie "(…) dann brachte ein Therapeut Michael Schumacher ins Wohnzimmer", "(…) hielt seine Hände, die warm waren" und "Sein Gesicht ist so, wie wir es alle kennen, das typische Michael-Schumacher-Gesicht; nur ein wenig fülliger ist er geworden."&nbsp;
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Berichterstattung über Besuch von Erzbischof sorgt für juristischen Streit
Im November 2018 machte Erzbischof Georg Gänswein gegenüber "Bunte" und "Bild" Details zu einem Besuch bei Schumacher publik. Die von der Bauer Media Group betriebenen Online-Portale "maennersache.de" sowie "intouch.wunderweib.de" zitierten dabei auch Aussagen wie "(…) dann brachte ein Therapeut Michael Schumacher ins Wohnzimmer", "(…) hielt seine Hände, die warm waren" und "Sein Gesicht ist so, wie wir es alle kennen, das typische Michael-Schumacher-Gesicht; nur ein wenig fülliger ist er geworden." 

<strong>Berichterstattung über Besuch von Erzbischof sorgt für juristischen Streit</strong><br>Schumachers Familie nahm den Verlag daraufhin auf Unterlassung in Anspruch, da die Art und Weise dieser Berichterstattung sein allgemeines Persönlichkeitsrecht verletze. Nachdem das Landgericht Frankfurt dieser Klage stattgegeben hatte, revidierte das Oberlandesgericht Frankfurt dieses Urteil weitestgehend, da "dem öffentlichen Interesse und der Pressefreiheit (...) Vorrang gegenüber dem Persönlichkeitsrecht Schumachers einzuräumen" sei. Erst der Bundesgerichtshof entschied dann final zugunsten der Familie.
© 2010 Getty Images

Berichterstattung über Besuch von Erzbischof sorgt für juristischen Streit
Schumachers Familie nahm den Verlag daraufhin auf Unterlassung in Anspruch, da die Art und Weise dieser Berichterstattung sein allgemeines Persönlichkeitsrecht verletze. Nachdem das Landgericht Frankfurt dieser Klage stattgegeben hatte, revidierte das Oberlandesgericht Frankfurt dieses Urteil weitestgehend, da "dem öffentlichen Interesse und der Pressefreiheit (...) Vorrang gegenüber dem Persönlichkeitsrecht Schumachers einzuräumen" sei. Erst der Bundesgerichtshof entschied dann final zugunsten der Familie.

<strong>Gericht untersagt Aufnahmen vom Anwesen auf Mallorca</strong><br>
                Neben dem Anwesen in der Schweiz kaufte sich die Familie Schumacher vor einigen Jahren ein Haus auf Mallorca, was zur Folge hatte, dass wiederholt Aufnahmen des Grundstücks gemacht und anschließend veröffentlicht wurden. Die Fotos zeigten Details wie Gebäude, Terrassen, Balkone, teils sogar Deko-Artikel und wurden wohl von Drohnen oder aus Hubschraubern heraus aufgenommen.&nbsp;
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Gericht untersagt Aufnahmen vom Anwesen auf Mallorca
Neben dem Anwesen in der Schweiz kaufte sich die Familie Schumacher vor einigen Jahren ein Haus auf Mallorca, was zur Folge hatte, dass wiederholt Aufnahmen des Grundstücks gemacht und anschließend veröffentlicht wurden. Die Fotos zeigten Details wie Gebäude, Terrassen, Balkone, teils sogar Deko-Artikel und wurden wohl von Drohnen oder aus Hubschraubern heraus aufgenommen. 

<strong>Gericht untersagt Aufnahmen vom Anwesen auf Mallorca</strong><br>Die Familie klagte gegen die Nutzung der Fotos und bekam Ende 2019 Recht. Im konkreten Fall ging es um die Zeitschrift "Das neue Blatt" aus dem Bauer-Verlag. Unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 Euro wurde dem Blatt untersagt, bestimmte Details sowie Luftaufnahmen zu veröffentlichen. Besonders dreist: Der Verlag ging in Berufung und veröffentlichte diese Bilder weiter - in der Zeitschrift "Neue Post".
© Eibner

Gericht untersagt Aufnahmen vom Anwesen auf Mallorca
Die Familie klagte gegen die Nutzung der Fotos und bekam Ende 2019 Recht. Im konkreten Fall ging es um die Zeitschrift "Das neue Blatt" aus dem Bauer-Verlag. Unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 Euro wurde dem Blatt untersagt, bestimmte Details sowie Luftaufnahmen zu veröffentlichen. Besonders dreist: Der Verlag ging in Berufung und veröffentlichte diese Bilder weiter - in der Zeitschrift "Neue Post".

<strong>Familie verklagt "Die Aktuelle" wegen KI-Interview</strong><br>
                Im April 2023 sorgte das Magazin "Die Aktuelle" für einen Eklat. Es veröffentlichte ein angebliches Interview mit Schumacher und bewarb dieses auf dem Cover der Ausgabe mit den Worten&nbsp;"Das erste Interview!" sowie mit dem Terminus "Welt-Sensation!" Dahinter verbarg sich allerdings kein echtes Interview mit Schumacher, sondern lediglich ein Gespräch, das mit einer Künstlichen Intelligenz geführt wurde. Die Familie kündigte an, rechtliche Schritte einzuleiten.
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Familie verklagt "Die Aktuelle" wegen KI-Interview
Im April 2023 sorgte das Magazin "Die Aktuelle" für einen Eklat. Es veröffentlichte ein angebliches Interview mit Schumacher und bewarb dieses auf dem Cover der Ausgabe mit den Worten "Das erste Interview!" sowie mit dem Terminus "Welt-Sensation!" Dahinter verbarg sich allerdings kein echtes Interview mit Schumacher, sondern lediglich ein Gespräch, das mit einer Künstlichen Intelligenz geführt wurde. Die Familie kündigte an, rechtliche Schritte einzuleiten.

<strong>Schadenersatz für Schumachers</strong><br>Die Familie von Michael Schumacher hat sich gewehrt – und einen deutlichen Sieg errungen. Einem Bericht von "Übermedien" zufolge muss die Funke-Mediengruppe rund um das Klatschblatt "Die Aktuelle" eine Entschädigung in Höhe von 200.000 Euro an die Schumachers zahlen. Die Bewerbung des vermeintlichen Interviews auf der Titelseite hatte der Presserat als schweren Verstoß gegen das Wahrhaftigkeitsgebot nach Ziffer 1 des Pressekodex gerügt.
© Crash Media Group

Schadenersatz für Schumachers
Die Familie von Michael Schumacher hat sich gewehrt – und einen deutlichen Sieg errungen. Einem Bericht von "Übermedien" zufolge muss die Funke-Mediengruppe rund um das Klatschblatt "Die Aktuelle" eine Entschädigung in Höhe von 200.000 Euro an die Schumachers zahlen. Die Bewerbung des vermeintlichen Interviews auf der Titelseite hatte der Presserat als schweren Verstoß gegen das Wahrhaftigkeitsgebot nach Ziffer 1 des Pressekodex gerügt.

<strong>Schadenersatz für Schumachers</strong><br>"Diese schwere Irreführung der Leserschaft ist dazu geeignet, die Glaubwürdigkeit der Presse zu schädigen", heißt es in der Begründung. Daneben sah der Presserat auch die Würde Schumachers durch das KI-Interview verletzt. Zwar bat die Funke-Mediengruppe danach öffentlich um Entschuldigung, druckte eine Richtigstellung im Blatt und entließ zudem auch die verantwortliche Chefredakteurin. Die Schumacher-Seite erstritt trotzdem zusätzlich die Entschädigung.
© Hartenfelser

Schadenersatz für Schumachers
"Diese schwere Irreführung der Leserschaft ist dazu geeignet, die Glaubwürdigkeit der Presse zu schädigen", heißt es in der Begründung. Daneben sah der Presserat auch die Würde Schumachers durch das KI-Interview verletzt. Zwar bat die Funke-Mediengruppe danach öffentlich um Entschuldigung, druckte eine Richtigstellung im Blatt und entließ zudem auch die verantwortliche Chefredakteurin. Die Schumacher-Seite erstritt trotzdem zusätzlich die Entschädigung.

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  • 19.09.2024
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