"Wir nutzen eine Grauzone"
3. Liga - Arminia Bielefeld: Verletzung vorgetäuscht? DFB bittet Mitch Kniat um Stellungnahme
- Veröffentlicht: 16.04.2025
- 14:18 Uhr
- Kai Esser
Pokalfinalist Arminia Bielefeld sorgt aktuell sportlich für Furore. Allerdings auch neben dem Platz. Der DFB ermittelt nun wegen einer Unsportlichkeit gegen Arminias Trainer Mitch Kniat.
Von Kai Esser
"Das finde ich unter aller Kanone. Eine Schweinerei", tobte der eigentlich so besonnene Olaf Janßen nach dem Drittligaspiel seiner Kölner Viktoria gegen Arminia Bielefeld (0:2).
Doch was war passiert?
Beim Stand von 0:1 in der 69. Minute hatte sich Bielefelds Torhüter Jonas Kersken auf den Boden gesetzt und eine Behandlungspause forciert. Laut Regeln darf das Spiel nicht fortgesetzt werden, solange der Torwart nicht bereit ist, das Spiel fortzusetzen.
"Eine Verletzung vorzutäuschen, um dann seine ganze Mannschaft an die Seitenlinie zu holen und eine taktische Ansprache zu machen, das finde ich drüber", echauffierte sich Janßen weiter. "Das macht man nicht, das ist unsportlich und nicht im Sinne des Erfinders."
DFB ermittelt: Kersken will Schmerzen gehabt haben, Kniat betont "Grauzone"
Natürlicherweise anders sehen das die Beteiligten. "Es ist eine lange Saison. Ich glaube, wir haben jetzt über 40 Spiele. Das hinterlässt seine Spuren", beteuert Torwart Kersken. "Wenn dann eben Aktionen kommen, die kleine Verletzungen wieder aufmachen und schmerzhaft sind, lasse ich mich behandeln. Damit ist alles gesagt."
Das Wichtigste in Kürze
Mehr in die Karten ließ sich da schon Kniat selbst schauen: "Das mit dem Torwart ist bei uns auch immer geplant. Kersken hat nichts, sondern wir wollen taktisch ein paar Änderungen vornehmen. Es gibt ein paar Kniffe, die die Jungs lernen müssen", sagte er nach dem Spiel gegen Saarbrücken in der Hinrunde. Sportlich bewege man sich damit in einer "Grauzone".
Weniger grau sieht den Vorfall offenbar der DFB, der Arminias Trainer zu einer Stellungnahme aufgefordert hat. Im Falle einer "Überführung" droht dem gebürtigen Rheinländer eine Geldstrafe.